Ausbildung

Eine unvergleichliche Sportart
Der Segelflieger macht sich die wärmende Kraft der Sonnenenergie zunutze. Sie ist die Energiequelle für die begehrten Aufwinde, in denen Segelflugzeuge immer wieder Höhe gewinnen, um so von einem Aufwind zum nächsten zu gleiten. Je leistungsfähiger ein Flugzeug ist, desto weiter kann man mit der erreichten Höhe fliegen. Moderne Kunststoffsegelflugzeuge können heute aus 1000 Metern Höhe ohne weiteren Aufwind rund 40 Kilometer weit gleiten.

Fluglehrer Knauf gratuliert einer Flugschülerin zur A-Prüfung.

Ein Sport für Junge und Junggebliebene
Segelflug ist ein Männer- und Frauensport. Weil nicht die athletische Leistung, sondern Geschick und Verstand entscheiden, haben beide Geschlechter gleiche Chancen, an Segelflugmeisterschaften und Rekordflügen teilzunehmen. Der Segelflug ist schließlich neben dem Modellflug die Jugend-Luftsportart schlechthin, weil die Ausbildung schon im Alter von 14 Jahren begonnen und mit 16 Jahren abgeschlossen werden kann.

Nachbesprechung einer Platzrunde mit dem Fluglehrer.

Die Ausbildung
Die Ausbildung in den ca. 175 Segelflugvereinen Nordrhein-Westfalens erfolgt auf modernen, leistungsfähigen Segelflugzeugen nach bundesweit einheitlichen Richtlinien. Die Ausbildung für den Pilotenschein kann man bereits mit 14 Jahren beginnen.

Voraussetzung für die Ausbildung sind

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen),
  • Flugtauglichkeitsuntersuchung,

für den Erhalt der Lizenz zusätzlich

  • Kopie des Personalausweises,
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister,
  • Polizeiliches Führungszeugnis (o),
  • Bescheinigung „Sofortmaßnahmen am Unfallort”
 
 

Ausbildungsverlauf

So wichtig wie die reine Fliegerei ist die Theorie: Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik/Flugzeugkunde, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in Segelflug-Vereinen oder Schulen. Durchschnittlich dauert jeder Ausbildungsabschnitt in einem Verein eine Saison (März bis Oktober) und bis zur Prüfung etwa drei Jahre. Am Ende der Ausbildung erhält der Flugschüler nach bestandener Prüfung den Luftfahrerschein für Segelflugzeuge SPL Soaring Pilot Licence oder LAPL(S) Light Aircraft Pilot Licence (Soaring) (siehe unten).

     

EASA-FCL Lizenzen für den Segelflug

Die juristischen Einzelheiten und die Fachsprache in der Fliegerei sollte sie nicht davon abhalten einen Flugschein zu machen. Am Ende ist alles ganz einfach, sprechen Sie uns einfach persönlich an oder schreiben Sie eine Mail.

Die EASA [European Aviation Safety Agency] hat europaweit neue Regelungen “EASA-FCL “ [Flight Crew Licensing]im Hinblick auf das Lizenzwesen eingeführt. Das Datum der Einführung war der 08. April 2012. Ein Jahr später – ab dem 08. April 2013 – werden neue Lizenzen nur noch nach  EU-Part-FCL erteilt. Die Umwandlung bestehendernationaler Segelfluglizenzen erfolgt gemäß dem Konversionsbericht NfL I 16/13 publiziert am 21.02.2013. Die Umstellung muss für Segelfluglizenzen bis zum 08. April 2015 abgeschlossen sein.

Grundsätzliches:
Es existieren zwei unterschiedliche Lizenzen:
SPL [Soaring Pilot Licence] ist eine ICAO-konforme Lizenz und LAPL(S) [Light Aircraft Pilot Licence (Soaring)] ist eine nicht-ICAO-konforme Lizenz. Die wesentlichen Unterschiede bestehen in den Anforderungen an und die Untersuchungsintervalle zum Medical. Hinzu kommt die weltweit unbegrenzte bzw. auf Europa begrenzte Gültigkeit. Darüber hinaus hat der LAPL(S) einige Tätigkeitsbeschränkungen. Der TMG [Touring Motorglider] wird nach erfolgreich absolvierter Ausbildung als Class Rating in beide Segelfluglizenzen eingetragen. Eine Berufspilotenlizenz kennt der Segelflug nicht.

LIZENZ SPL:
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen in den eingetragenen Startarten. Es werden nur die Startarten eingetragen, die im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft wurden. Eine solche Beschränkung wird aufgehoben, wenn die folgende Ausbildung nachgewiesen wird:

  • Winden- und Fahrzeugstart: 10 Starts mit FI(S) [Flight Instructor (Soaring)] und 5 Starts alleine unter Aufsicht
  • Fluzeugschlepp- und Eigenstart: 5 Starts mit FI(S) und 5 Starts alleine unter Aufsicht; die Eigenstartausbildung mit FI(S) kann auf einem TMG erfolgen
  • Gummiseilstart: 3 Starts mit FI(S) oder 3 Starts alleine unter Aufsicht

Der SPL-Inhaber darf – im Gegensatz zum Inhaber einer LAPL(S) Lizenz – Fluggäste gegen Entgelt befördern (dies ist aber an Bedingungen genüpft).

Lizenz LAPL(S)
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen in den eingetragenen Startarten. Es werden die Startarten eingetragen, die im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft wurden. Erweiterungen erfordern die gleichen Voraussetzungen wie beim SPL. Der LPAL(S)-Pilot darf niemals eine Vergütung erhalten und nur im nichtgewerblichen Flugbetrieb tätig werden.

Gültigkeit
EASA Lizenzen Segelflug inklusive TMG verfallen nicht. Die Rechte aus SPL oder LAPL(S) können ausgeübt werden, sofern ein gültiges Medical vorliegt und  innerhalb der letzten 24 Monate

  • fünf Stunden und 15 Starts auf Segelflugzeugen (mit oder ohne Klapptriebwerk – aber nicht TMG) durchgeführt wurden,
  • wobei in der fraglichen Startart (Winde, F-Schlepp & Eigenstart) fünf Starts notwendig sind – für den Gummiseilstart reichen 2 Starts;
  • darüber hinaus sind zwei Übungsstarts mit FI(S) erforderlich.

Fehlende Zeiten können unter Aufsicht eines FI nachgeholt werden. Alternativ kann ein Prüfungsflug[Befähigungsüberprüfung] durchgeführt werden. Die erforderlichen Eintragungen zum Erhalt oder zur Wiedererlangung einer Gültigkeit nimmt ein FI durch Eintrag ins Flugbuch vor.

Berechtigungen

Passagierflüge: Mindesterfahrung zehn Stunden und 30 Starts als PIC. Die 90 Tage Regelung gemäß FCL.060 ist zu beachten. Passagierflüge gegen Entgelt dürfen nur SPL-Inhaber durchführen, die mindestens 18 Jahre alt sind, 75 Stunden oder 200 Starts als PIC nach Lizenzerhalt absolviert und eine Befähigungsüberprüfung abgelegt haben.
Die Lehrberechtigung FI(S) zur Ausbildung von SPL und LAPL(S) kann nur von volljährigen Lizenzinhabern mit mindestens 100 h Flugerfahrung und 200 Starts als PIC erworben werden.

Kunstflug: Nach entsprechender Ausbildung für Lizenzinhaber mit mindestens 120 Starts als PIC.

Flugausbildung: SPL und LAPL(S) benötigen 15 Stunden Flugausbildung, davon mindestens 10 Stunden mit FI und zwei Stunden im überwachten Alleinflug. Darin müssen mindestens 45 Starts, ein 50 km Überlandflug im Alleinflug oder ein 100 km Überlandflug mit FI enthalten sein. Alleinflüge sind gemäß FCL.020 erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.

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